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2012
Die drei Richter und die Rechtspflegerin aus den baden-württembergischen Qualitätszirkeln sowie die Insolvenzrichter aus Rheinland-Pfalz, welche bereits im Jahr 2011 bei der Einführungsveranstaltung in Dannenfels als Referenten tätig waren, gestalteten in der Zeit vom 29.04.-05.05.2012 in der Deutschen Richterakademie in Trier die Tagung 13b „Einführung in die Tätigkeit des Insolvenzrichters“ zusammen mit zwei Referenten aus dem Kreis der Insolvenzverwalter/innen.
Es fanden zwei Treffen des Qualitätszirkels 06.02.2012 und 14.05.2012 in Heilbronn statt.
Im Rahmen des ersten Treffens wurde das Programm für eine eintägige Tagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter erarbeitet.
Während des zweiten Treffens wurden vor allem Fragen zum ESUG besprochen und Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Vorschriften ausgetauscht.
Da bislang noch keine amtlichen Formulare für die Antragstellung in Regelinsolvenzverfahren vorliegen, hat das Amtsgericht Heilbronn eigene Vordrucke erstellt, die über die Internetseite des Amtsgerichts Heilbronn abgerufen werden können.
Andere Gerichte bereiten ebenfalls eigene Formulare vor.
Am 20.07.2012 fand in Stuttgart die am 06.02.2012 vorbereitete eintägige Veranstaltung für alle baden-württembergischen Insolvenzgerichte statt.
Das Veranstaltungsprogramm kann links oben auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Die Referenten stellten einige wichtige Änderungen der Insolvenzordnung, die zum 01.03.2012 in Kraft (ESUG) getreten sind, vor.
Die große Teilnehmerzahl zeigte, dass ESUG bei den Gerichten angekommen ist, aber hoher Bedarf an Informationsaustausch besteht.
Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu praktisch wichtigen Problemen vorhanden ist.
Auch die erst unmittelbar vor der Veranstaltung bekannt gewordenen neuen Eckdaten der Verbraucherinsolvenz gaben Anlass zu lebhafter Diskussion. Es wurde deutlich, dass das Abrücken von der bisher vorgesehenen Vollübertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf die Rechtspfleger von der Mehrheit der anwesenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht akzeptiert wurde.
Schließlich wurde ein vom Justizministerium Baden-Württemberg erarbeiteter Entwurf für eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung zu den in § 18 Abs. 4 RPflG bzw. § 22 Abs. 6 GVG (Gesetzestext in der linken Spalte dieser Seite) genannten Sachgebieten erörtert.
Nach dem Ergebnis der Diskussion werden diese Veranstaltungen auf mehrere Blöcke aufgeteilt.
Zunächst fand am 08.11.2012 ein eintägiges Seminar zum Thema Insolvenzplan statt, um die Richter/innen auf die zum 01.01.2013 wirksam werdende Verlagerung der Bearbeitung von Insolvenplänen auf die Richter/innen vorzubereiten.
In der Zeit vom 19.11.-21.11.2012 wurde für Rechtspfleger/innen und Richter/innen ein Seminar "Einführung in Steuerrecht und Rechnungswesen als Nebengebiete des Insolvenzrechts" in Schramberg-Sulgen angeboten.

2013
Die Mitglieder des Qualitätszirkels der Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter trafen sich am 14.01.2013, 13.05.2013 und 14.10.2013 in Heilbronn.
Die Tagungsleiter der Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Insolvenzplan sowie Steuerrecht und Rechnungswesen berichteten über die Resonanz bei den Teilnehmern. Diese war im Wesentlichen positiv, in einzelnen Punkten sollte aber bei Wiederholungen der Veranstaltungen nachjustiert werden.
Während der Treffen wurden verschiedene in der praktischen Arbeit vorkommende Probleme diskutiert, u.a.

Die wegen § 22 Abs. 6 GVG bzw. § 18 Abs. 4 RPflG (Gesetzestext in der linken Spalte) erforderlich gewordenen Fortbildungsveranstaltungen fanden ihren Abschluss mit einer Tagung in Schwetzingen vom 20. - 22.02.2013 zu den Themenbereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht (Link zum Tagungsprogramm in der linken Spalte).
Die Tagungen werden derzeit erneut angeboten.

Die Veranstaltung „Einführung in die Tätigkeit des Insolvenzrichters“ an der Richterakademie in Trier wurde in der Zeit vom 05. - 11.05.2013 wiederholt.
Das Tagungsprogramm (Link in der linken Spalte) wurde gegenüber dem Vorjahr an den Arbeitsalltag der Insolvenzrichter unter ESUG angepasst.

Am 22.10.2013 fand eine vom Qualitätszirkel mit Hilfe des Justizministeriums Baden-Württemberg gestaltete eintägige Veranstaltung für alle baden-württembergischen Insolvenzgerichte statt.

2014
Die Mitglieder des Qualitätszirkels der Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter trafen sich am 17.03.2014 in Heilbronn.
Gegenstand der Diskussion waren verfahrensrechtliche Fragen, die sich aus den im Jahr 2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen ergeben, u.a.:

Die Veranstaltung „Einführung in die Tätigkeit des Insolvenzrichters“ an der Richterakademie in Trier wurde in der Zeit vom 23.02. - 28.02.2014 in Trier wiederholt.
Die aktuellen Präsentationen zu den Vorträgen können Sie von unserer Downloadseite herunterladen.

Die Gesetzesänderungen zum 01.07.2014 betreffend das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung gaben Anlass zur Anpassung der Formulare für Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens betreffend natürliche Personen und auf Stundung der Verfahrenskosten.
Formulare mit an die neue Rechtslage angepassten Erklärungen sowie das neue amtliche Formular für Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens finden Sie auf den Internetseiten der folgenden Insolvenzgerichte:

Am 25.07.2014 fand die eintägige Jahresveranstaltung des Qualitätszirkels in Absprache mit dem Justizministerium Baden-Württemberg für die baden-württembergischen Insolvenzgerichte zum Thema "Änderungen im Restschuldbefreiungs-Verfahren zum 01.07.2014" statt.

2015

Die Mitglieder des Qualitätszirkels der Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter trafen sich am 23.02.2015 in Heilbronn.
Gegenstand der Diskussion waren:

Am 15.07.2015 fand die eintägige Jahresveranstaltung des Qualitätszirkels in Absprache mit dem Justizministerium Baden-Württemberg für die baden-württembergischen Insolvenzgerichte zu den Themenkreisen Insolvenzpläne und Eigenverwaltung statt.

2012
Programm der Tagung in der Richterakadmie Trier
Programm der Jahresveranstaltung 2012
Programm der Veranstaltung zum Insolvenzplan
Programm der Veranstaltung zum Steuerrecht und Rechnungswesen

2013
Programm der Jahrestagung 2013
Programm der Tagung in der Richterakadmie Trier
Programm der Veranstaltung in Schwetzingen

2014
Programm der Jahrestagung 2014

2015
Programm der Jahrestagung 2015

§ 18 Abs. 4 RPflG (ab 1.1.2013)

1Ein Beamter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Rechtspflegers in Insolvenzsachen nicht wahrnehmen. 2Rechtspfleger in Insolvenzsachen sollen über belegbare Kenntnisse des Insolvenzrechts und Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens verfügen. 3Einem Rechtspfleger, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Rechtspflegers in Insolvenzsachen nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist.

§ 22 Abs. 6 GVG (ab 1.1.2013)

1Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte in Insolvenzsachen nicht wahrnehmen. 2Richter in Insolvenzsachen sollen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über Grundkenntnisse der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens verfügen. 3Einem Richter, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Insolvenzrichters nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist.